Er habe Angst, dass der Vater ihm mal den Arm brechen könnte (pag. 62 ab Min. 16:07). Diese Angst lässt sich, worauf die Verteidigung oberinstanzlich zutreffend hinwies, einerseits damit erklären, dass der Beschuldigte wütend geworden war, weil der Privatkläger ihn zuvor angelogen hatte und ihn [den Beschuldigten] schwere Vorwürfe gegen die Privatklägerin hatte erheben lassen