Der Privatkläger wurde bei seiner zweiten Befragung für kurze Zeit alleine gelassen und verfiel in Selbstgespräche, welche ebenfalls aufgezeichnet wurden (pag. 60 ff.). Dort sprach er wiederholt von grossem Ärger, welchen er mit seinem Vater, dem Beschuldigten, erhalten werde wegen dem «Scheiss-Thema», er wolle einfach nicht, dass die Polizei ihm [dem Beschuldigten] etwas sage. Später konkretisierte er, er befürchte vom Vater einen Zusammenschiss und Schläge (pag. 61 ab Min. 16:00). Er habe Angst, dass der Vater ihm mal den Arm brechen könnte (pag.