Der Privatkläger fürchtete sich offenbar sehr und auch nur vor ihm. Im Mai 2018 und somit nach der letzten aktenkundigen Anschuldigung der Privatklägerin durch den Beschuldigten erzählte der Privatkläger, er habe Angst, bei den Besuchen vom Vater mitgebrachtes Essen zu sich zu nehmen, weil er befürchte, dass er Medikamente beigemischt haben könnte (pag. 519). Die erste Person, die der Privatkläger jedoch hätte fürchten müssen, wenn seine Anschuldigungen zutreffend gewesen wären, wäre seine Mutter, mithin die Privatklägerin, gewesen. Dieser Umstand spricht somit ebenfalls dafür, dass die erfundenen Anschuldigungen nicht vom Privatkläger stammen konnten.