Zwar mag zutreffen, dass eine solche Reaktion theoretisch auch gespielt sein könnte. Im Gesamtkontext, insbesondere in Anbetracht des späteren (vor den Kindern loyalen) Verhaltens der Privatklägerin gegenüber dem Beschuldigten, ihres engen und vertrauten Verhältnisses zu den beiden Kindern sowie ihrer allseitigen Behördenkooperation und dem Vertrauen, welches die KESB, die Beiständin und die Erziehungsberatung in sie setzten, erscheint eine Inszenierung auch angesichts ihres generellen Aussageverhaltens sehr unwahrscheinlich. Ihre erste Reaktion spricht somit ebenfalls nicht dafür, dass die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen.