Ein solches Verhalten ist allerdings realitätsfremd. Hinzu kommt schliesslich, dass der Privatkläger die ganze Einvernahme damit beendete, dass er an besagtem Abend zu Hause schlafen wolle, heute beim Vater, das sei «daheime» und morgen dann bei der Mutter, dort fühle er sich auch zu Hause. Er wolle einfach am Morgen in die Schule gehen, damit er nicht alles nachholen müsse in den Ferien (pag. 49 ab Min. 15:16).