Auch die Privatklägerin führte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung aus, er habe sich damals weder für Mädchen noch für Sex interessiert. Schon von klein auf sei er nur an Fussball interessiert gewesen und habe noch nicht viel über Sexualität gewusst. Mit ihr habe er nie über dieses Thema gesprochen, aufgeklärt würden sie zudem erst in der fünften Klasse, wobei sie nicht wisse, ob das vor oder nach dem Vorfall geschehen sei. Auch sonst habe sie bei ihrem Sohn nichts beobachtet, er habe keine Bilder oder Ähnliches im Zimmer gehabt (pag. 799 Z. 22 ff.).