Auch erwähnte der Privatkläger nie, dass sich die Mutter auf den Bauch gelegt und «stecks in Arsch» gesagt habe. Weiter sprach der (ansonsten sehr zeitorientierte, vgl. dazu hiernach) Privatkläger weder davon, dass der Geschlechtsverkehr jeweils am Nachmittag nach der Schule stattgefunden habe, noch davon, dass er mit der Zeit Gefallen am Geschlechtsverkehr gefunden und deshalb auch selber aktiv danach gefragt habe, im Sinne von «chum Mami, ficke mir». Genauso wenig erwähnte er das «Tüechli», welches seine Mutter angeblich bzw. gemäss Angaben des Beschuldigten jeweils mit ins Schlafzimmer