Seine diesbezüglichen Schilderungen waren indessen platt und unglaubhaft. Der Privatkläger errichtete über die vier Befragungen hinweg ein Gebäude, welches er immer mehr ausbaute. Dabei handelte es sich jedoch nicht um ein Lügengebäude, welches zum Einstürzen verurteilt war. Die Grundfesten des Gebäudes waren auch später, nach Einfügen weiterer relevanter Details, immer noch dieselben. Mit anderen Worten kamen in seiner zweiten, dritten und vierten Aussage keine Elemente ans Licht, welche überhaupt nicht in die ursprünglich errichteten Grundpfeiler gepasst hätten. Seine beiden grossen Lügen betrafen das behauptete Verhalten der Mutter und die bestrittene Anstiftung des Vaters.