Seine grössten Sorgen waren nach dem «reinen Tisch machen» der Ärger, welchen er mit seinem Vater haben werde, dieses Scheiss-Thema werde jetzt nicht mehr aufhören, der Ärger werde Wochen oder Monate dauern (pag. 60 f. ab Min. 15:50). Der Privatkläger – quasi der Hauptzeuge im vorliegenden Verfahren – kommt zwar jung, unreif, nicht übermässig intelligent und sprachlich blumig daher, kann aber dennoch klar zwischen richtig und falsch unterscheiden. Zwar mag zutreffen, dass seine Aussagetüchtigkeit eingeschränkt ist, was im Umkehrschluss und insbesondere mit Blick auf die vorliegende Situation jedoch nicht bedeutet, dass die Aussagen inhaltlich nicht stimmen würden.