Ebenfalls klar zum Ausdruck kam dabei, dass es sich beim Privatkläger um kein abgebrühtes «Heimkind» handelt(e). Er liebt(e) sein Familienleben grundsätzlich und schien – abgesehen von den Einschüchterungen und der Autorität seines Vaters und der strengen Hand der Mutter – behütet, gefördert und geliebt zu sein. Seine grössten Sorgen waren nach dem «reinen Tisch machen» der Ärger, welchen er mit seinem Vater haben werde, dieses Scheiss-Thema werde jetzt nicht mehr aufhören, der Ärger werde Wochen oder Monate dauern (pag.