Danach drehte er das Bild um, küsste seine Mutter und seinen Bruder und verstaute das Bild wieder in seiner Tasche. Wenn diese Szene nach Überzeugung der Kammer auch klar vom Privatkläger inszeniert wurde, so vermittelt sie dennoch auf glaubhafte Weise, was er damals fühlte und auch offenbaren wollte, nämlich, dass er nicht mehr im Heim sein wollte, dass er seine Mutter und seinen Bruder vermisste und dass die Situation für ihn nicht tragbar war. Ebenfalls klar zum Ausdruck kam dabei, dass es sich beim Privatkläger um kein abgebrühtes «Heimkind» handelt(e).