14 oder Nichtwissen (betreffend Eigenmotivation). Auch in der dritten Befragung, in welcher er schliesslich die Beeinflussung durch den Beschuldigten einräumte, wollte er diesen nicht übermässig belasten, sondern blieb bei seiner Aussage, wonach sein Vater es ihm einfach «gesagt» habe (pag. 71 ab Min. 15:32). Details gab er nur ungern und möglichst wenig belastend, dann jedoch nachvollziehbar preis. Bei Betrachtung der ersten beiden Befragungen wird auch die grosse Loyalität des Privatklägers zu beiden Elternteilen deutlich.