15:33). Insgesamt wird durch die Schilderungen des Privatklägers jedoch klar, dass besonders der Vater in der Vergangenheit regelmässig zuschlug und die Mutter die Kinder anschrie und ebenfalls zwischendurch handgreiflich wurde. Aus der zweiten Befragung, anlässlich welcher der Privatkläger einräumte, dass die Anschuldigungen gegen seine Mutter erfunden seien, wird ersichtlich, dass er sich bereits im Vorfeld klare Grenzen gesetzt hatte, insbesondere, dass er nichts über seine Motivation dazu sagen wollte.