Hinsichtlich des Themas «Gewalt» von Mutter und Vater tönte er beispielsweise an, eine solche finde statt, indem er erklärte, weshalb er vor seiner Mutter weniger Angst verspüre als vor seinem Vater. Als vom Befrager anschliessend konkrete Nachfragen gestellt wurden, wiegelte der Privatkläger jedoch konstant ab, dass es tatsächlich zu Gewalt gekommen sei und führte aus, die Ohrfeigen, welche er erhalten habe, habe er allesamt verdient gehabt (pag. 59 bzw. pag. 64 Min. 15:33).