13 7.4 Würdigung der Kammer 7.4.1 Zum Vorwurf der falschen Anschuldigung, Nötigung, Verleumdung und Verletzung der Erziehungs- oder Fürsorgepflicht Die Kammer kann sich der ausführlichen, nachvollziehbaren und treffenden Beweiswürdigung der Vorinstanz anschliessen. Ergänzend hält sie fest, was folgt: Was die Glaubhaftigkeit der Aussagen insbesondere des Privatklägers anbelangt, sind die individuellen Hintergründe und der Eindruck durch die Videoeinvernahmen zentral.