Unbestritten sei zudem, dass der Beschuldigte gegenüber dem Privatkläger einen Satelliten erwähnt habe, welcher alles sehe und höre, was Letzterer sage und mache, in der Absicht, diesen mit der erfundenen Geschichte unter Druck zu setzen. Der Beschuldigte habe sich auch wiederholt nicht an die Kontaktregelung gehalten und dem Privatkläger nach dem Fussballtraining immer wieder abgepasst und ihn gefragt, ob er sich nicht schäme, dass er nicht bei seinem Vater sei.