Die Privatklägerin habe Ähnliches berichtet und auch Dritte, namentlich Beiständinnen, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht (KESG), hätten ein manipulatives bzw. suggestives Verhalten des Beschuldigten bestätigt. Unbestritten sei zudem, dass der Beschuldigte gegenüber dem Privatkläger einen Satelliten erwähnt habe, welcher alles sehe und höre, was Letzterer sage und mache, in der Absicht, diesen mit der erfundenen Geschichte unter Druck zu setzen.