Letztendlich erscheine es zudem wesentlich naheliegender, dass ein Kind schliesslich doch die Wahrheit erzähle, als dass es den eigenen Vater wissentlich falsch belaste und diese Belastung sodann über mehrere Jahre hinweg und auch noch in einem Alter konstant aufrechterhalte, in welchem ihm klar sein müsse, dass dies zur Verurteilung des Vaters führen könne. Im Sinne eines Zwischenfazits führte die Vorinstanz aus, weder die Aussagen des Beschuldigten noch jene des Privatklägers würden eine besonders hohe Anzahl von Realkennzeichen enthalten, so dass von einer erhöhten Glaubhaftigkeit auszugehen wäre.