Bei der Befragung von Kindern lasse sich, so die Vorinstanz, eine potentiell suggestive Befragungsweise jedoch nicht immer gänzlich vermeiden. Letztendlich erscheine es zudem wesentlich naheliegender, dass ein Kind schliesslich doch die Wahrheit erzähle, als dass es den eigenen Vater wissentlich falsch belaste und diese Belastung sodann über mehrere Jahre hinweg und auch noch in einem Alter konstant aufrechterhalte, in welchem ihm klar sein müsse, dass dies zur Verurteilung des Vaters führen könne.