_, vgt., indem der Beschuldigte den Privatkläger 2 in der in den Ziffern 1 und 3 hiervor genannten Art und Weise manipulierte, dazu anhielt und nötigte, die ebenda genannten Anschuldigungen gegen die Privatklägerin 1 zu erheben, wodurch er den Privatkläger 2 in einen schweren Gewissenskonflikt versetzte, ihn massiv unter Druck setzte und in Angst versetzte, und indem der Beschuldigte zusätzlich Angst erzeugte, indem er dem Privatkläger 2 vormachte, es gebe einen Satelliten, der alles sehe und höre, was der Privatkläger 2 sage und mache, und der Beschuldigte mit all diesen Handlun-