4.2. (Anstiftung) am 28. Juni 2017 in M.________ und ev. anderswo, indem der Beschuldigte den Privatkläger 2 dazu nötigte und überredete, gegenüber Q.________ zu erzählen, seine Mutter habe ihn gezwungen, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, obwohl der Beschuldigte und der Privatkläger 2 wussten, dass diese Behauptungen nicht wahr waren;