Der Beschuldigte beabsichtigte zudem oder nahm zumindest in Kauf, dass der Privatkläger 2 in der Folge seine falschen Aussagen als Zeuge bei Staatsanwaltschaft, der Jugendanwaltschaft oder bei Gericht zu Protokoll geben würde. Schliesslich gab der Privatkläger 2 die zuvor genannten Anschuldigungen gegen die Privatklägerin 1 anlässlich einer Videoeinvernahme am 2. Juli 2017 bei der Kantonspolizei Bern, ________, in K.________ auf der Polizeiwache zu Protokoll und bezichtigte damit seine Mutter der genannten strafbaren Handlun-