seinem Sohn die Aussagen betreffend die nachgenannten Tatvorwürfe mehrfach übte und einstudierte oder ihn von vorbereiteten Zetteln ablesen liess; des weiteren versetzte der Beschuldigte seinen Sohn unter psychischen Druck und in Angst, indem er ihm von einem Satelliten erzählte, der alles sehe und höre, was er sage und tue), bei der Polizei und weiteren Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft und allenfalls später vor Gericht als Zeuge, sowie bei weiteren Behörden, namentlich der Kinderschutzgruppe des Inselspitals und der kantonalen Erziehungsberatung N.___