4. zur Bezahlung der Parteikosten des Privatklägers für das oberinstanzliche Verfahren gemäss beiliegender Kostennote 5. zu den Verfahrenskosten. Für den Privatkläger beantragte Rechtsanwalt F.________ damit sinngemäss die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils sowie die Zusprechung einer Parteientschädigung (vgl. Ziff. II.3 der Anträge).