II. Herr A.________ sei zu verurteilen: 1. zu einer gerichtlich zu bestimmenden Sanktion; 2. zu einer Genugtuung von CHF 2'500.00 nebst Zins zu 5% seit dem 15. Dezember 2017; 3. zum Ersatz der Parteikosten von C.________ für das erstinstanzliche und oberinstanzliche Verfahren gemäss Kostennoten; 4. zur Bezahlung der Verfahrenskosten. III. 5 Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.