2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 20. November 2020 innert Frist Berufung an (pag. 617). Mit Eingabe vom 23. November 2020 meldete auch Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten fristgerecht Berufung an (pag. 625). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 18. März 2021 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 19. März 2021 zugestellt (pag. 697 f.). Die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft datiert vom 26. März 2021 und erfolgte frist- und formgerecht (pag.