1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 12. November 2020 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) durch das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung, nachfolgend Vorinstanz) der falschen Anschuldigung, der mehrfachen Nötigung, der qualifizierten Verleumdung, der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie der Beschimpfung schuldig erklärt. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten und 15 Tagen sowie zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 120.00, ausmachend CHF 600.00, verurteilt.