1. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 140.00, insgesamt ausmachend CHF 3’500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt; 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'420.00; 4. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. II.