18. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend CHF 3’500.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Verbindungsbusse wird auf 5 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung