153): Gemäss der Steuerveranlagung 2018 hat der Beschuldigte im Jahr 2018 ein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 92'197.00 erzielt (vgl. pag. 29), was einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 7'683.00 entspricht. Von diesem Einkommen ist ein Pauschalabzug von 25 % für die Krankenkassenprämien und die Steuern, ausmachend CHF 1'920.75, abzuziehen, so dass ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 5'762.25 verbleibt. Zumal die Ehefrau des Beschuldigten gemäss ihren eigenen Angaben ebenfalls ein Einkommen in der Höhe von monatlich brutto CHF 3'450.00 verdiene (pag.