20 letzten Jahre betrage im Durchschnitt brutto CHF 100'000 (inkl. 13. Monatslohn und Provisionen), den Nettobetrag könne er nicht nennen (pag. 234 Z. 25 ff.). Zur Tagessatzhöhe von CHF 140.00 kam die Vorinstanz aufgrund folgender Überlegungen (pag. 186 f., S. 22 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung; siehe auch Berechnungsblatt pag. 153): Gemäss der Steuerveranlagung 2018 hat der Beschuldigte im Jahr 2018 ein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 92'197.00 erzielt (vgl. pag.