Ihr Umfang richtet sich namentlich nach der Intensität der damit verbundenen Beeinträchtigung sowie nach der Schwere und Art der Straftat. Wer sich massiv über grundlegende Verkehrsregeln hinwegsetzt, muss von vornherein in Kauf nehmen, nicht nur strafrechtlich, sondern auch administrativrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Ist dem Beschuldigten der Ausweis in der Vergangenheit bereits einmal entzogen worden, deutet dies darauf hin, dass er sich