Dies schliesst nicht aus, dass der Beschuldigte an jenem Montagvormittag einen Kundentermin in der Region Kirchberg/Aefligen oder anderswo hatte, wozu er die fragliche Strecke passiert hat, und geblitzt worden ist. Zudem lieferte der Beschuldigte nur eine Momentaufnahme der Vertragsverbuchungen in der Zeit vom 26. August bis 6. September 2019, womit ein Kundentermin am 26. August 2019, der womöglich erst nach dem 6. September 2019 oder gar nicht verbucht worden ist, weiterhin denkbar ist. 12.7 Aussageverhalten des Beschuldigten 12.7.1 Vorbemerkungen zur Rechtsprechung des Bundesgerichts