Leider habe er seinen Outlook-Kalender aus technischen Gründen nicht mehr aufrufen können. Er habe aber, als er von der Geschwindigkeitsübertretung erfahren habe, den Kalender konsultiert und darin keine Einträge gehabt (pag. 235 Z. 22 ff.). In Würdigung dieser Aussagen hält die Kammer zunächst fest, dass der Beschuldigte nicht schon vor der Vorinstanz sagte, dass der Montag sein Bürotag sei, wie die Verteidigung dies vorgebrachte (pag. 243). Stattdessen wurde diese Aussage erstmals an der Berufungsverhandlung nachgeschoben.