Dieses wird durch die nachfolgend darzulegenden Indizien gestützt. 12.5 Ortskenntnisse Der Beschuldigte wohnt in K.________ und sein Büro bei der L.________ (SA) befindet sich in M.________. Im Büro plane er seine Woche und empfange auch Kunden. Hauptsächlich sei er aber im Büro, wenn er keine Kundentermine habe. Da er im Aussendienst tätig sei, besuche er Kunden vor Ort. Er betreue die Region P.________ (versch. Ortsagaben im Kanton Q.) (pag. 139 Z. 17 ff., pag. 234 Z. 25 ff., pag. 236 Z. 31 ff.). Auf Frage führte er aus, es komme auf jeden Fall vor, dass er Kunden im angrenzenden T._