12 gangen werden, dass der Lenker des BMW von der Solothurnstrasse rechts auf die Utzenstorfstrasse eingebogen ist, Otto’s, Aldi und Mutoni passiert hat und weiter in Richtung Aefligen gefahren ist. Damit ist die von der Ehefrau vorgebrachte These, wonach sie an diesem Montag mit dem BMW ihres Mannes bei Aldi, Otto’s oder Mutoni einkaufen gegangen und daher die Lenkerin gewesen sei, nicht glaubhaft bzw. widerlegt. Folglich hat das Halterindiz weiterhin zu gelten. Dieses wird durch die nachfolgend darzulegenden Indizien gestützt.