So müsste sie entweder von der Solothurnstrasse her kommend, rechts auf die Utzenstorfstrasse abgebogen sein und dann derart beschleunigt haben, dass sie auf der Höhe des Parkplatzes Otto’s netto 93 km/h erreicht hätte, um sodann nach ca. 100m wieder abzubremsen und links in Richtung Aldi und Mutoni abzubiegen. Noch unwahrscheinlicher ist die Variante, wonach sie vom Otto’s kommend links auf die Utzenstorfstrasse abgebogen und geblitzt worden ist (vgl. pag. 181, S. 17 erstinstanzliche Urteilsbegründung).