Sie ist zum Otto’s, Aldi oder Mutoni einkaufen gegangen, womöglich mit ihrer Tochter auf dem Kindersitz, und dabei auf Höhe des Otto’s Parkplatzes mit netto 93 km/h geblitzt worden. Für die Kammer ist schlicht nicht glaubhaft, dass die Ehefrau des Beschuldigten ein derartiges Fahrmanöver hingelegt hat. So müsste sie entweder von der Solothurnstrasse her kommend, rechts auf die Utzenstorfstrasse abgebogen sein und dann derart beschleunigt haben, dass sie auf der Höhe des Parkplatzes Otto’s netto 93 km/h erreicht hätte, um sodann nach ca. 100m wieder abzubremsen und links in Richtung Aldi und Mutoni abzubiegen.