Auf Frage, ob die Ehefrau zum Tatzeitpunkt den BMW gefahren sei, gab sie am 11. Januar 2021 zu Protokoll, dies könne sie nicht sagen. Es könne gut möglich sein aber sie könne dies nicht bestätigen (pag. 136 Z. 25 ff.). Auf Vorhalt, dass es sich beim Tatzeitpunkt um einen normalen Wochentag zur normalen Arbeitszeit handelte und es viel wahrscheinlicher sei, dass ihr Ehemann den BMW zu diesem Zeitpunkt gelenkt habe, antwortete sie: «Da es ja ein Montag war, habe ich an diesem Tag nie gearbeitet. Ich habe am Montag immer die Einkäufe erledigt, da ich an diesem Tag immer frei hatte.