Eine derartige Situation wurde für den Tatzeitpunkt dennoch nicht explizit vorgebracht. Diese Aussagen sind nicht eindeutig; während die Ehefrau gemäss Aussagen des Beschuldigten mindestens einmal wöchentlich mit dem BMW fährt, kommt dies gemäss Aussagen der Ehefrau höchstens einmal wöchentlich vor. Auf Frage, wann sie die fragliche Strecke fahre, antwortete die Ehefrau des Beschuldigten, es habe dort einen Mutoni und Otto’s, wo sie oft hingehe (pag. 136 Z. 17 f.).