» In der Berufungserklärung ist wiederum nur die Rede von den Eheleuten J.________, welche beide als Lenker des BMW in Frage kämen (pag. 198). Entsprechend gab der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung zu Protokoll, dass es vorkomme, dass sein Vater bzw. vor allem sein Schwiegervater mit dem BMW fahre – allerdings sei das so selten, dass er es noch wüsste, wenn dies am 26. August 2019 der Fall gewesen wäre (pag. 236 Z. 12 ff.).