Somit führte der Beschuldigte zwar ins Feld, dass auch andere Personen, insbesondere seine Frau, mit dem BMW fahren würden, konkret sagte er aber nicht, dass eine dieser Personen am besagten Montag damit gefahren wäre. Insgesamt bleibt er in seinen Aussagen sehr vage, insbesondere, wenn er ausführt (pag. 143 Z. 28 ff.): «Dies kann allen passieren. Es passt aber weder zum Verhalten meiner Ehefrau noch von mir. Niemand ist ausgeschlossen.» In der Berufungserklärung ist wiederum nur die Rede von den Eheleuten J.________, welche beide als Lenker des BMW in Frage kämen (pag.