Der Beschuldigte wurde ein erstes Mal am 7. Oktober 2019 durch die Polizei befragt, dies unter Bekanntgabe der festgestellten Tempoüberschreitung vom 26. August 2019. Damals, wie auch in der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 27. August 2020, verweigerte er grundsätzlich die Aussage zum Vorgang selber und zur Lenkerschaft (pag. 10 ff., 51). Der Beschuldigte bestritt nicht explizit, am 26. August 2019 gefahren zu sein, insinuierte jedoch mittels Eingabe vom 19. November 2020 durch seine Verteidigung (pag. 90), dass auch seine Ehefrau als Fahrerin grundsätzlich in Frage komme.