Dass der Beschuldigte auch tatsächlich am häufigsten mit dem BMW unterwegs war, ist ebenfalls unbestritten und ergibt sich einerseits aus den Versicherungsunterlagen (pag. 110) sowie den Aussagen des Beschuldigten (pag. 139 Z. 25 f., 141 Z. 26-32, Z.42 ff., pag. 236 Z. 6 ff.) und seiner Ehefrau (pag. 135 Z. 27 ff., pag. 229 Z. 12 ff.). Der Beschuldigte wurde ein erstes Mal am 7. Oktober 2019 durch die Polizei befragt, dies unter Bekanntgabe der festgestellten Tempoüberschreitung vom 26. August 2019.