148) ersichtlich ist. Diese Angaben ergeben ein in sich stimmiges Bild des Messortes und es besteht kein Grund, an der Richtigkeit der Angaben im Messprotokoll zu zweifeln. Es ist wahrscheinlich, dass das Maisfeld Ende Oktober bzw. Anfang November, als sich der Beschuldigte den Tatort nochmals angesehen hat, nicht mehr stand und somit das vom Beschuldigten gesehene Bild nicht gänzlich mit dem Radarfoto übereinstimmt. Dieser Widerspruch ist ohne weiteres erklärbar und die neuste These des Beschuldigten, die auch von der Verteidigung relativiert worden ist, als Schutzbehauptung zu werten.