12. Würdigung durch die Kammer 12.1 Vorbemerkung zum automobilistischen Leumund Die Vorinstanz berücksichtigte den «vorbelasteten automobilistischen Leumund» des Beschuldigten bei der Würdigung seiner Aussagen und verwertete Letztere «mit Vorsicht» (pag. 170 ff., pag. 181, S. 6 ff., S. 17 erstinstanzliches Urteil). Aufgrund des nunmehr blanken Strafregisterauszugs des Beschuldigten (pag. 223) verzichtet die Kammer auf eine entsprechende Berücksichtigung. 12.2 Geschwindigkeitsmessung Klar ist, dass der BMW des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt mit zu hoher Geschwindigkeit in der Gemeinde Kirchberg «geblitzt» worden ist.