Dies seien Indizien, dass der Beschuldigte am 26. August 2019 im Büro gearbeitet habe. Schon vor erster Instanz habe der Beschuldigte ausgesagt, dass seine Kunden in der Region M.________ seien und nicht in Kirchberg oder Aefligen. Dies ergebe sich auch aus der Beilage 2. Dort seien die Kundenbesuche aufgelistet, die unmittelbar zuvor stattgefunden hätten. Keiner dieser Kunden sei in der Region Kirchberg wohnhaft. Diese Unterlagen habe man jetzt noch nachreichen können, wobei er sich bewusst sei, dass dies kein «lucky punch» sei. Der Kalender des Beschuldigten sei leer gewesen und andere Unterlagen seien nicht lieferbar (pag.