7 Der Beschuldigte habe ausgesagt, er mache am Montagmorgen nie Kundenbesuche, dies sei sein Bürotag. Der Beilage 1 lasse sich entnehmen, dass sein Mandant am 26. August 2019 um 11:30 Uhr einen Abschluss gemacht habe. Ein weiterer Abschluss sei gleichentags um 13:09 Uhr erfolgt. Wie sein Mandant gesagt habe, erledige er diese Aufgaben typischerweise montags im Büro. Dies seien Indizien, dass der Beschuldigte am 26. August 2019 im Büro gearbeitet habe.