Diese Ereignisse seien mehrere Jahre her. Der Beschuldigte habe mittlerweile Familie und eine Tochter, er sei ein verantwortungsvoller Vater und beruflich auf das Auto angewiesen. In den letzten Jahren sei er nicht negativ aufgefallen. Er sei kein Rasertyp. Gemäss Vorinstanz sei der BMW auf einen I.________ (Berufsbezeichnung) geradezu zugeschnitten und dies ein Indiz, dass sein Mandant gefahren sei. Diese Begründung sei gesucht und stereotypenbehaftet. Es handle sich beim Fahrzeug des Beschuldigten um einen normalen BMW, in welchem zudem ein Kindersitz montiert sei, und der auch von der Ehefrau als Familienwagen benutzt werde (pag. 243).