Auch habe sein Mandant heute bestätigt, dass er erst vom Polizisten erfahren habe, worum es gehe, aber er habe seine Aussage verweigert. Bei der Staatsanwaltschaft habe er die Aussage auf Anraten seiner Rechtsschutzversicherung verweigert. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe sein Mandant dann aber Ausführungen gemacht, insbesondere, dass seine Ehefrau in Frage komme und dass der Montag sein Bürotag sei (pag. 242 f.). Schliesslich habe die Vorinstanz von einem vorbelasteten automobilistischen Leumund aufgrund mehrerer Widerhandlungen gegen das SVG in den Jahren 2004 bis 2013 gesprochen. Diese Ereignisse seien mehrere Jahre her.